Änderung des Testverfahrens ab 1.3.2022

Aktuelle Informationen zum geänderten Testverfahren an Grundschulen

Liebe Eltern,

folgenden Informationen erreichten uns zum Ende der letzten Woche seitens des Schulministeriums:

Änderung des Testverfahrens an Grundschulen

„Aufgrund der Situation in den Laboren kann nach wie vor nicht verlässlich garantiert werden, dass eine Auflösung positiver PCR-Pooltests zeitnah erfolgt. Wir haben daher Vorsorge getroffen, um die mit der Pool-Testung verbundenen Unsicherheiten nun zu beenden. Konkret bedeutet dies, dass wir zum Ende des Monats Februar das Testsystem an den Grundschulen umstellen werden. Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen.

Abweichend von dem beschriebenen Regelfall kann die Schulkonferenz für einzelne oder alle Jahrgangsstufen beschließen, dass die Testungen vor Unterrichtsbeginn in den Grundschulen durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nur im Rahmen der bestehenden Testpflicht und nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler.

Die nicht immunisierten Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule Antigen-Selbsttests, mit denen sie sich montags, mittwochs und freitags vor dem Schulbesuch zu Hause unter Mithilfe ihrer Eltern selbsttesten müssen. Die Tests können sogar schon am Vorabend dort stattfinden. Positiv getestete Kinder müssen das häusliche Umfeld gar nicht erst verlassen und verringern so das Risiko, andere Personen auf dem Schulweg zu infizieren. Die Eltern versichern einmalig die regelmäßige und ordnungsgemäße Vornahme der wöchentlich drei Testungen zu Beginn des neuen Testverfahrens und geben ihren Kindern bis zum 28. Februar 2022 eine entsprechende Bescheinigung für die Schule mit. Alternativ kann auch weiterhin die Bescheinigung einer Teststelle über eine negative Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) vorgelegt werden. Auch ein solcher Bürgertest ist 24 Stunden gültig.

Eine anlassbezogene Testung aufgrund eines begründeten Verdachtes einer möglichen Corona- Infektion (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome) kann seitens der Schule durchgeführt werden.“

Die Lehrerkonferenz unserer Schule hat gemeinsam mit der Schulkonferenz zur Sicherheit der Kinder beschlossen, alle Kinder montags in der Schule zu testen. Ausgenommen sind die nicht immunisierten Kinder, die einen Nachweis einer Bürgertestung mitbringen. Zwei Teste (mittwochs und freitags) müssen alle nicht immunisierten Kinder zuhause durchführen!

Zusammenfassung:

  • Pooltestungen werden ab dem 28.02.2022 abgeschafft
  • montags werden alle Kinder in der Schule getestet (oder Vorlage einer Testbescheinigung)
  • der Impfausweis bzw. der Immunstatus (Genesenenbescheinigung) muss der Schule vorgelegt werden
  • die Versicherung der Eltern der nicht immunisierten Kinder (die Kinder sind geimpft oder genesen) zu Hause 2x wöchentlich (mittwochs und freitags) zu testen, muss der Schule vorgelegt werden. Dazu füllen Sie bitte den beigefügten Abschnitt aus und geben ihn Ihrem Kind unbedingt bis zum bis zum 01.03.2022 wieder mit in die Schule. Danke!

 

Viele Grüße aus der Regenbogenschule!

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